Jörg Eisenträger
2005-02-25 18:09:31 UTC
Hallo NGler,
bei einer mittelständigen familiengeführten Firma hier im Süden wird
seitens der Inhaber _sehr_ großer Wert darauf gelegt, dass die MA in der
Nähe des Arbeitsortes wohnen. "In der Nähe" heißt so etwa max. 15 km per
Auto.
Weiter weg wohnende Arbeitnehmer werden - trotz sonstiger Eignung - nur
eingestellt, wenn sie sich arbeitsvertraglich verpflichten, innerhalb
eines Jahres "in die Nähe" umzuziehen. Nahes Wohnen am Arbeitsort ist
quasi _das_ KO-Kriterium. Es wurde schon jemand gekündigt, weil sich
nicht an diese Vereinbarung gehalten hat.
Direkt im Ort des Firmensitzes vermietet die Firma (oder die Inhaber -
weiß ich nicht genau) zahlreiche Wohnungen und Einfamilienhäuser als
Werkswohnungen.
Meine Fragen:
Geht es den AG überhaupt etwas an, wo und wie weit weg der AN wohnt?
(Außer dass er die Anschrift natürlich kennen muss.)
Ist eine solche Verpflichtung im Arbeitsvertrag zulässig?
Kann der AN gekündigt werden, wenn und nur weil er nicht innerhalb eines
Jahres in die Nähe gezogen ist?
Oder ist die Klausel im Arbeitsvertrag evtl. nichtig, auch wenn sie
unterschrieben wurde?
Der derzeitige Anfahrtsweg des AN beträgt knapp 60 km bei einer
Fahrtzeit von 45 - 50 min.
Gruß
Jörg
bei einer mittelständigen familiengeführten Firma hier im Süden wird
seitens der Inhaber _sehr_ großer Wert darauf gelegt, dass die MA in der
Nähe des Arbeitsortes wohnen. "In der Nähe" heißt so etwa max. 15 km per
Auto.
Weiter weg wohnende Arbeitnehmer werden - trotz sonstiger Eignung - nur
eingestellt, wenn sie sich arbeitsvertraglich verpflichten, innerhalb
eines Jahres "in die Nähe" umzuziehen. Nahes Wohnen am Arbeitsort ist
quasi _das_ KO-Kriterium. Es wurde schon jemand gekündigt, weil sich
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Kann der AN gekündigt werden, wenn und nur weil er nicht innerhalb eines
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Oder ist die Klausel im Arbeitsvertrag evtl. nichtig, auch wenn sie
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Gruß
Jörg
--
LPs auf CD brennen - so geht's: http://www.joergei.de/
E-Mail-Adresse existiert, wird aber nicht gelesen.
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