Discussion:
Arbeitgeber verlangt Umzug in Nähe des Arbeitsortes
(zu alt für eine Antwort)
Jörg Eisenträger
2005-02-25 18:09:31 UTC
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Hallo NGler,

bei einer mittelständigen familiengeführten Firma hier im Süden wird
seitens der Inhaber _sehr_ großer Wert darauf gelegt, dass die MA in der
Nähe des Arbeitsortes wohnen. "In der Nähe" heißt so etwa max. 15 km per
Auto.

Weiter weg wohnende Arbeitnehmer werden - trotz sonstiger Eignung - nur
eingestellt, wenn sie sich arbeitsvertraglich verpflichten, innerhalb
eines Jahres "in die Nähe" umzuziehen. Nahes Wohnen am Arbeitsort ist
quasi _das_ KO-Kriterium. Es wurde schon jemand gekündigt, weil sich
nicht an diese Vereinbarung gehalten hat.

Direkt im Ort des Firmensitzes vermietet die Firma (oder die Inhaber -
weiß ich nicht genau) zahlreiche Wohnungen und Einfamilienhäuser als
Werkswohnungen.

Meine Fragen:
Geht es den AG überhaupt etwas an, wo und wie weit weg der AN wohnt?
(Außer dass er die Anschrift natürlich kennen muss.)

Ist eine solche Verpflichtung im Arbeitsvertrag zulässig?

Kann der AN gekündigt werden, wenn und nur weil er nicht innerhalb eines
Jahres in die Nähe gezogen ist?
Oder ist die Klausel im Arbeitsvertrag evtl. nichtig, auch wenn sie
unterschrieben wurde?

Der derzeitige Anfahrtsweg des AN beträgt knapp 60 km bei einer
Fahrtzeit von 45 - 50 min.


Gruß
Jörg
--
LPs auf CD brennen - so geht's: http://www.joergei.de/
E-Mail-Adresse existiert, wird aber nicht gelesen.
Wolfgang Schulz
2005-02-26 09:58:42 UTC
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Post by Jörg Eisenträger
bei einer mittelständigen familiengeführten Firma hier im Süden wird
seitens der Inhaber _sehr_ großer Wert darauf gelegt, dass die MA in der
Nähe des Arbeitsortes wohnen. "In der Nähe" heißt so etwa max. 15 km per
Auto.
Da ist doch erstmal nichts dagegen zu sagen. Jeder AG darf sich die AN
aussuchen, die nach seiner Meinung zu ihm passen. IMHO. Umgekehrt ist
es, wenn man von wirtschaftlichen Zwangslagen mal absieht, ja genauso.
Post by Jörg Eisenträger
Weiter weg wohnende Arbeitnehmer werden - trotz sonstiger Eignung - nur
eingestellt, wenn sie sich arbeitsvertraglich verpflichten, innerhalb
eines Jahres "in die Nähe" umzuziehen. Nahes Wohnen am Arbeitsort ist
quasi _das_ KO-Kriterium. Es wurde schon jemand gekündigt, weil sich
nicht an diese Vereinbarung gehalten hat.
Wenn sich eine der vertragschließenden Parteien nicht an den Vertrag
hält, kann die andere Seite den Vertrag kündigen, ja.
Post by Jörg Eisenträger
Direkt im Ort des Firmensitzes vermietet die Firma (oder die Inhaber -
weiß ich nicht genau) zahlreiche Wohnungen und Einfamilienhäuser als
Werkswohnungen.
Das hört sich irgendwie nach einem Vorwurf an. Problematisch würde ich
das erst sehen, wenn es außer den Werkswohnungen im Umkreis keinen
mietbaren Wohnraum gäbe und die Werkswohnungen mehr kosten als
vergleichbare Wohnungen im regional üblichen Mietspiegel.

Vielleicht ist die Firma einfach nur sehr umweltbewusst und der
Inhaber hat etwas dagegen, dass seine Arbeitnehmer jeden Tag etliche
Liter Treibstoff in die Luft pusten, um zur Arbeit zu kommen. Aus
diesem Grund "zwingt" er die Leute in die Nähe zu ziehen und stellt,
um es ihnen zu erleichtern, günstigen Wohnraum zur Verfügung.
Post by Jörg Eisenträger
Geht es den AG überhaupt etwas an, wo und wie weit weg der AN wohnt?
(Außer dass er die Anschrift natürlich kennen muss.)
Ist eine solche Verpflichtung im Arbeitsvertrag zulässig?
Wenn der AN einen solchen Vertrag unterschreibt, ist er IMHO auch
daran gebunden.
Post by Jörg Eisenträger
Kann der AN gekündigt werden, wenn und nur weil er nicht innerhalb eines
Jahres in die Nähe gezogen ist?
Ich denke ja. Er hat den Vertrag freiwillig unterschrieben, die
Bedingung war ihm also vorher bekannt. Wenn er sich nicht daran hält,
bricht er den Vertrag.
Post by Jörg Eisenträger
Oder ist die Klausel im Arbeitsvertrag evtl. nichtig, auch wenn sie
unterschrieben wurde?
Um nichtig zu sein, müsste sie gegen die guten Sitten oder ein
bestehendes Gesetz verstoßen. Das mit den guten Sitten könnte der Fall
sein, wenn der AG, wie oben bereits angedeutet, ein "Monopol" auf
Wohnraum in der Nähe hat und seine AN über die Mieten "abzockt". Was
die Gesetzeslage angeht bin ich kein Profi, ich könnte mir aber
spontan kein Gesetz vorstellen, dass derartige Nebenabreden in einem
Arbeitsvertrag verbietet.
Post by Jörg Eisenträger
Der derzeitige Anfahrtsweg des AN beträgt knapp 60 km bei einer
Fahrtzeit von 45 - 50 min.
Dann wird er wohl umziehen oder sich einen neuen Job suchen müssen.
IMHO.


Und wech,

Wolfgang Schulz
--
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Gerhard Locke
2005-02-27 17:00:52 UTC
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Post by Wolfgang Schulz
Post by Jörg Eisenträger
bei einer mittelständigen familiengeführten Firma hier im Süden wird
seitens der Inhaber _sehr_ großer Wert darauf gelegt, dass die MA in der
Nähe des Arbeitsortes wohnen. "In der Nähe" heißt so etwa max. 15 km per
Auto.
Da ist doch erstmal nichts dagegen zu sagen. Jeder AG darf sich die AN
aussuchen, die nach seiner Meinung zu ihm passen. IMHO. Umgekehrt ist
es, wenn man von wirtschaftlichen Zwangslagen mal absieht, ja genauso.
Das ist richtig
Post by Wolfgang Schulz
Post by Jörg Eisenträger
Weiter weg wohnende Arbeitnehmer werden - trotz sonstiger Eignung - nur
eingestellt, wenn sie sich arbeitsvertraglich verpflichten, innerhalb
eines Jahres "in die Nähe" umzuziehen. Nahes Wohnen am Arbeitsort ist
quasi _das_ KO-Kriterium. Es wurde schon jemand gekündigt, weil sich
nicht an diese Vereinbarung gehalten hat.
Wenn sich eine der vertragschließenden Parteien nicht an den Vertrag
hält, kann die andere Seite den Vertrag kündigen, ja.
Ist zar auch richtig, aber dennoch gibt es Klauseln, die nichtig sind und
daher auch keinen
Kündigungsgrund bei Nichteinhaltung darstellen.
Post by Wolfgang Schulz
Post by Jörg Eisenträger
Direkt im Ort des Firmensitzes vermietet die Firma (oder die Inhaber -
weiß ich nicht genau) zahlreiche Wohnungen und Einfamilienhäuser als
Werkswohnungen.
Das hört sich irgendwie nach einem Vorwurf an. Problematisch würde ich
das erst sehen, wenn es außer den Werkswohnungen im Umkreis keinen
mietbaren Wohnraum gäbe und die Werkswohnungen mehr kosten als
vergleichbare Wohnungen im regional üblichen Mietspiegel.
Vielleicht ist die Firma einfach nur sehr umweltbewusst und der
Inhaber hat etwas dagegen, dass seine Arbeitnehmer jeden Tag etliche
Liter Treibstoff in die Luft pusten, um zur Arbeit zu kommen. Aus
diesem Grund "zwingt" er die Leute in die Nähe zu ziehen und stellt,
um es ihnen zu erleichtern, günstigen Wohnraum zur Verfügung.
Post by Jörg Eisenträger
Geht es den AG überhaupt etwas an, wo und wie weit weg der AN wohnt?
(Außer dass er die Anschrift natürlich kennen muss.)
Nein. Das geht ihm gar nichts an.
Post by Wolfgang Schulz
Post by Jörg Eisenträger
Ist eine solche Verpflichtung im Arbeitsvertrag zulässig?
Meiner Meinung ist eine solche Klausel nicht zulässig, da sie in die
Privatsphäre des AN eingreift.
Ich würde hier auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
Post by Wolfgang Schulz
Wenn der AN einen solchen Vertrag unterschreibt, ist er IMHO auch
daran gebunden.
Nicht wenn die Klausel nichtig oder gar sittenwidrig ist.
Post by Wolfgang Schulz
Post by Jörg Eisenträger
Kann der AN gekündigt werden, wenn und nur weil er nicht innerhalb eines
Jahres in die Nähe gezogen ist?
Ich denke nicht.
Post by Wolfgang Schulz
Ich denke ja. Er hat den Vertrag freiwillig unterschrieben, die
Bedingung war ihm also vorher bekannt. Wenn er sich nicht daran hält,
bricht er den Vertrag.
Na und? Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten eines AN und des
AG bezüglich der Arbeit.

Die Fahrt zum Arbeitsplatz ist bereits reine Privatsache. Solche Klauseln
haben im Arbitsvertag nichts zu suchen.
Post by Wolfgang Schulz
Post by Jörg Eisenträger
Oder ist die Klausel im Arbeitsvertrag evtl. nichtig, auch wenn sie
unterschrieben wurde?
Davon gehe ich aus.
Post by Wolfgang Schulz
Um nichtig zu sein, müsste sie gegen die guten Sitten oder ein
bestehendes Gesetz verstoßen. Das mit den guten Sitten könnte der Fall
sein, wenn der AG, wie oben bereits angedeutet, ein "Monopol" auf
Wohnraum in der Nähe hat und seine AN über die Mieten "abzockt". Was
die Gesetzeslage angeht bin ich kein Profi, ich könnte mir aber
spontan kein Gesetz vorstellen, dass derartige Nebenabreden in einem
Arbeitsvertrag verbietet.
Ich glaube aber, daß eine solche Nebenabrede doch sehr einseitig ist. Auf
jeden Fall müßte sich der Arbeitgeber
dann verpflichten, daß er in einem solchen Fall die Umzugskosten,
Maklerkosten etc. zu übernehmen hat.
Post by Wolfgang Schulz
Post by Jörg Eisenträger
Der derzeitige Anfahrtsweg des AN beträgt knapp 60 km bei einer
Fahrtzeit von 45 - 50 min.
Dann wird er wohl umziehen oder sich einen neuen Job suchen müssen.
IMHO.
Das glaube ich nicht. Er wird sich wohl einen Rechtsanwalt nehmen müssen,
der ihm komkretes über diesen
Passus sagen kann.
Ich an seiner Stelle würde mir aber einen anderen Job suchen,
Gruß
Gerhard

Jens Knigge
2005-02-25 21:02:26 UTC
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Post by Jörg Eisenträger
Hallo NGler,
Hallo Jörg
Post by Jörg Eisenträger
Direkt im Ort des Firmensitzes vermietet die Firma (oder die Inhaber -
weiß ich nicht genau) zahlreiche Wohnungen und Einfamilienhäuser als
Werkswohnungen.
Na klasse...
Post by Jörg Eisenträger
Geht es den AG überhaupt etwas an, wo und wie weit weg der AN wohnt?
(Außer dass er die Anschrift natürlich kennen muss.)
Nein
Post by Jörg Eisenträger
Ist eine solche Verpflichtung im Arbeitsvertrag zulässig?
Nein
Post by Jörg Eisenträger
Kann der AN gekündigt werden, wenn und nur weil er nicht innerhalb eines
Jahres in die Nähe gezogen ist?
Nein
Post by Jörg Eisenträger
Oder ist die Klausel im Arbeitsvertrag evtl. nichtig, auch wenn sie
unterschrieben wurde?
Sie ist nichtig
Post by Jörg Eisenträger
Der derzeitige Anfahrtsweg des AN beträgt knapp 60 km bei einer
Fahrtzeit von 45 - 50 min.
Völlig in Ordnung
Post by Jörg Eisenträger
Gruß
Jörg
Gruß
Jens
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